A. Allgemeines
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neuss ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 6368 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB.
Im Interesse einer besseren Darstellung und der Klarheit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend § 265 Abs. 6 HGB anstelle der Position „Beteiligungen“ „Stille Beteiligungen“ sowie anstelle der „Umsatzerlöse“ „Erträge aus stillen Beteiligungen“ und „Erträge aus Geschäftsbesorgung“ ausgewiesen. Abzüglich „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ wird ein „operatives Rohergebnis“ als Zwischensumme gemäß § 265 Abs. 5 HGB aufgezeigt. Diese Abweichung von der gesetzlichen Gliederung ist nötig, da die Gesellschaft keine üblichen Umsatzerlöse hat, sondern aufgrund ihres Geschäftsmodells Beteiligungen ausgibt.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach linearer Methode bemessener Abschreibungen bewertet.
Die Beteiligungen als stiller Gesellschafter mittelständischer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und sonstige Ausleihungen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert erfolgen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss, oder Dritte für die Finanzanlagen eine Garantie bzw. Haftungsfreistellungen übernommen haben. Entfällt in einem späteren Geschäftsjahr der Grund der Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.