Bericht der Gesellschafterversammlung
Die Aufgaben des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden entsprechend der Regelung des § 13 des Gesellschaftsvertrages unverändert von der Gesellschafterversammlung wahrgenommen.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung fand im Geschäftsjahr 2025 am 26. Mai in den Geschäftsräumen der Bürgschaftsbank NRW in Neuss statt. In ihrem Verlauf erfolgten die Vorlage des Geschäftsberichtes, die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie der Bericht der Gesellschafterversammlung gemäß § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages. Weiter wurde der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 vorgelegt. Neben der Durchführung weiterer Regularien sowie der Entlastung der Geschäftsführung wurden die Gesellschafter über die Entwicklung der Gesellschaft und der Bestandsengagements informiert. Darüber hinaus wurde die Unternehmensplanung der KBG für den Zeitraum von 2025 bis 2029 durch die Geschäftsführung erläutert.
Die KBG hat ihr Leistungsangebot innerhalb des Fördernetzwerks der Gesellschaft und ihrer Partner unverändert intensiv beworben. Die weiterhin stabilen und regelmäßigen Anfragen und Beratungen im Vorfeld konkreter Beteiligungsanfragen - auch unter Nutzung des wöchentlichen „KBG-Beratertages“ und von Kammersprechtagen - belegen die gefestigte Wahrnehmung des Beteiligungsangebots der KBG NRW als geeigneten Förder- und Finanzierungsbaustein.
Im Jahr 2025 konnten 3 (Vj. 2) weitere Unternehmen mit insgesamt 0,85 Mio. € (Vj. 0,80 Mio. €) Beteiligungskapital unterstützt werden. Die Nachfrage war, analog zur Entwicklung des deutschen Beteiligungsmarktes, insbesondere im Hinblick auf die Volumina der Beteiligungen -wie bereits im Vorjahr- schwach und lag deutlich unter dem langfristigen Durchschnittsniveau der Vorjahre.
Wie die anderen mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in ihren jeweiligen Bundesländern, bietet auch die KBG weiterhin den Mikromezzaninfonds-Deutschland (MMF) in Nordrhein-Westfalen an. Dieser wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und des ERP Sondervermögens aufgelegt.
Auch dieses ergänzende Eigenkapitalangebot hat sich am Markt erfolgreich etabliert. Nach dem Fonds I (geschlossen) und II (ausgelaufen zum 31.12.2024) startete der Fonds III im März 2025. Die Nachfrage nach den Mitteln aus dem Mikromezzaninfonds bewegte sich aufgrund der fast dreimonatigen Förderpause unter Vorjahresniveau. Die KBG konnte aus dem Mikromezzaninfonds III ein Volumen von 53 (Vj. 71) Anträgen mit einem Beteiligungsvolumen von 3,62 Mio. € (Vj. 4,05 Mio. €) genehmigen.
Die Gesellschafter danken den Mitarbeiter:innen der als Geschäftsbesorgerin fungierenden Bürgschaftsbank NRW für ihren Einsatz bei der Prüfung und der Betreuung der Beteiligungsengagements der Gesellschaft und für den MMF sowie den Mitarbeiter:innen der NRW.BANK für ihre Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beteiligungsanfragen. Ebenso danken die Gesellschafter der KfW Bankengruppe für ihre unveränderte Bereitschaft, Refinanzierungen im Rahmen des ERP-Beteiligungsprogramms zu ermöglichen und die KBG NRW in Beteiligungsfragen zu unterstützen.
Unser Dank gilt auch der Gesellschafterin DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, die für die Durchleitung der von der Gesellschaft aufzunehmenden Refinanzierungsmittel der KfW Bankengruppe weiterhin zur Verfügung steht.
Die Gesellschafter werden den von der Geschäftsführung vorgelegten und von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft AWADO GmbH geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 in ihrer Gesellschafterversammlung im Juni 2026 besprechen und über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführung zu beschließen haben.
Düsseldorf, im April 2026
Christoph Büth
– Vorsitzender –