Der im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufige durchschnittliche Beteiligungsbetrag von rund 231 TEUR gewährleistet weiterhin eine sinnvolle und angemessene Adressenausfall-Risikostreuung in unterschiedlichen Branchen und Unternehmensphasen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bürgschaftsbank NRW für die einzelnen Beteiligungen 70 %ige Garantien, bezogen auf die jeweilige Beteiligungssumme, übernommen hat. Um die KBG bei der Vergabe von stillen Beteiligungen verstärkt zu unterstützen, wurden die Beteiligungen als auslaufende Corona-Maßnahmen, befristet vom 01. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2022, durch die Bürgschaftsbank mit bis zu 80 %, bezogen auf die jeweilige Beteiligungssumme, abgesichert. Parallel hierzu wurde die Rückgarantiequote gegenüber der Bürgschaftsbank durch Bund und Land erhöht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, ausschließlich Refinanzierungskredite, sind um rd. 3,51 Mio. EUR analog zum rückläufigen Beteiligungsbestand zurückgegangen. Die Refinanzierungskredite wurden ausnahmslos fristenkongruent zur Laufzeit der Beteiligungsverträge abgeschlossen.
Marktpreisrisiken und operationelle Risiken sind bei der KBG von untergeordneter Bedeutung. Etwaigen Liquiditätsrisiken aus der in der Regel 25%igen Eigenbeteiligung an der Refinanzierung der Beteiligungsengagements auf Portfolioebene (bis zu 100% bei den betragsmäßig begrenzten Sonderprogrammen und 10% Eigenbeteiligung beim bis zum 30. Juni 2022 befristeten Sonderprogramm Säule II) wird durch ausreichend bemessene Gesellschafterdarlehen und durch die Einräumung einer Kreditlinie begegnet.
Durch den satzungsgemäß zu thesaurierenden Jahresüberschuss in Höhe von 0,68 Mio. EUR und die bestehenden Gesellschafterdarlehen von insgesamt 3,63 Mio. EUR in Verbindung mit dem Stammkapital und den Gewinnrücklagen verbessert sich die absolute Haftungsbasis auf 12,38 Mio. EUR (Vj. 11,70 Mio. EUR).
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