Für die für Rechnung des Mikromezzaninfonds-Deutschland ausgezahlten Beteiligungen vereinnahmte die Gesellschaft im Jahr 2025 Bearbeitungsentgelte, Bestandsprovisionen und sonstige Entgelte in Höhe von insgesamt 376 TEUR (Vj. 439 TEUR), die in Höhe von 186 TEUR (Vj. 220 TEUR) Kosten der Bürgschaftsbank NRW nach sich zogen.
Insgesamt lag der Gesamtwert aus Erträgen aus stillen Beteiligungen, vereinnahmten Bearbeitungsentgelten und Bestandsprovisionen mit 1,76 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahr (1,96 Mio. EUR).
Die Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sowie aus abgeschriebenen Forderungen verharrten mit 286 TEUR nahezu auf dem Vorjahresniveau von 274 TEUR.
Abschreibungen auf stille Beteiligungen nimmt die Gesellschaft vor, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Im Geschäftsjahr 2025 lag der Abschreibungsbedarf bei 289 TEUR und somit um 132 TEUR über dem Vorjahreswert von 157 TEUR.
Wesentliche Aufwandsposition sind die Zinsen für die im Zusammenhang mit der anteiligen Refinanzierung fristenkongruent aufgenommenen langfristigen Darlehen sowie Gesellschafterdarlehen und die Ergebnisbeteiligung der KfW aus den Beteiligungen im Rahmen des Programms „Säule II“. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen haben mit 512 TEUR gegenüber 479 TEUR im Vorjahr nur leicht erhöht. Dem erhöhten Zinsaufwand aufgrund der neu gewährten Gesellschafterdarlehen stand eine Kostenersparnis aufgrund des rückläufigen Refinanzierungsvolumens entgegen.
Die Summe der sonstigen Aufwendungen hat sich mit 276 TEUR (Vj. 178 TEUR) deutlich erhöht. Ursächlich hierfür waren die um 95 TEUR auf 117 TEUR angestiegenen Wertberichtigungen und Abschreibungen auf sonstige Forderungen (insbesondere auf Entgeltforderungen).
Der satzungsgemäß vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellende Jahresüberschuss liegt nach Ertragssteuern von 153 TEUR (Vj. 227 TEUR) bei 683 TEUR (Vj. 1,03 Mio. EUR).
Die eingespielte und bewährte Kooperation mit partnerschaftlicher Teilung der Adressenausfallrisiken aus den Beteiligungsengagements zwischen der KBG und der Bürgschaftsbank NRW stellt effiziente Bearbeitungs- und Verwaltungsprozesse sicher. Für eine solide und ausreichende Refinanzierung der einzelnen Beteiligungen, überwiegend aus dem ERP-Beteiligungsprogramm der KfW, steht unverändert die DZ BANK AG als Partner zur Verfügung.
Die NRW.BANK setzt das KBG-Angebot als sinnvollen Finanzierungsbaustein sowohl in der „Förderberatung“ als auch im Bereich „Unternehmens- und Infrastrukturfinanzierung“ zur Abrundung ihres Förderbeteiligungsangebotes in NRW „nach unten“ in Beratungen ein.
Auch die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern empfehlen im Rahmen ihrer Finanzierungsberatungen für Mitgliedsunternehmen bei Bedarf das Beteiligungsangebot der KBG.
Somit kann die KBG innerhalb des Gesellschafter- und Partnernetzwerkes umfangreiche Beratungs- und Angebotssynergien nutzen.
Zum Jahresultimo 2025 unterhielt die KBG ein Kontoguthaben in laufender Rechnung in Höhe von 5,21 Mio. EUR, (Vj. 5,22 Mio. EUR). Bei einer zusätzlich unausgenutzten Kreditlinie von 1 Mio. EUR bei der DZ BANK AG war eine ausreichende Liquiditätssituation somit jederzeit gewährleistet.
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